Für Privatpatienten
Auch für Privatpatienten und Selbstzahler benötige ich eine Verordnung von Ihrem Arzt.
Zu Beginn der Behandlung wird eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, in der die Behandlungskosten transparent dargelegt werden.
Die Gebühren werden zwischen der Praxis und Ihnen als Patienten vereinbart und umfassen aktuell den 1,4-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten erstattet (dies kann je nach Tarif variieren). Insbesondere die Beihilfesätze decken die Kosten i.d.R. nicht vollumfänglich.
Melden Sie sich gern bei weiteren Fragen.